Airport Bus

Nächste Abfahrten:

Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr

Informationen zu Ihren Rechten als Fahrgast gemäß Verordnung (EU) Nr. 181/2011.


1. Geltungsbereich und Grundlagen

Für den Linienverkehr der Freiburger Reisedienst GmbH & Co. KG gelten die Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 181/2011 über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr.

Da unsere Linienverbindung (Freiburg – Flughafen Basel/Mulhouse – Freiburg) eine planmäßige Wegstrecke von weniger als 250 km umfasst, finden gemäß Art. 2 Abs. 2 der EU-Verordnung ausschließlich die dort definierten Basis-Fahrgastrechte Anwendung.

2. Ihre Basis-Fahrgastrechte

Zu den geltenden Basis-Rechten auf unserer Strecke gehören insbesondere:
  • Diskriminierungsverbot: Niemand darf aufgrund seiner Staatsangehörigkeit oder aus anderen Gründen hinsichtlich der Beförderungsbedingungen und Tarife diskriminiert werden.
  • Rechte von Menschen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität: Es besteht ein Anspruch auf diskriminierungsfreien Zugang zum Transport, sofern die Bauart des Fahrzeugs oder die Infrastruktur der Haltestellen eine sichere Beförderung physisch zulassen. Zudem besteht ein Anspruch auf finanzielle Entschädigung bei Verlust oder Beschädigung von Rollstühlen oder anderen Mobilitätshilfen, sofern dieser durch das Unternehmen verursacht wurde.
  • Reise- und Fahrgastrechteinformationen: Sie haben Anspruch auf angemessene Reiseinformationen während der Fahrt. Zudem müssen Ihnen Informationen über Ihre Fahrgastrechte auf Verlangen in zugänglichen Formaten für Menschen mit Behinderung bereitgestellt werden, sofern dies machbar ist.

3. Beschwerden und nationale Durchsetzungsstelle

Sollten Sie der Auffassung sein, dass Ihre Fahrgastrechte verletzt wurden, können Sie sich jederzeit an unseren Kundenservice wenden.
Wichtig: Eine Beschwerde muss innerhalb von drei Monaten nach der tatsächlichen oder geplanten Fahrt eingereicht werden. Wir bestätigen Ihnen den Eingang innerhalb eines Monats und geben spätestens nach drei Monaten eine endgültige Rückmeldung.

  • E-Mail: info@freiburger-reisedienst.de
  • Post: Freiburger Reisedienst GmbH & Co. KG, Lörracher Str. 33, 79115 Freiburg

Zudem steht es Ihnen frei, sich mit einer Beschwerde an die zuständige nationale Durchsetzungsstelle für Fahrgastrechte in Deutschland zu wenden:

Eisenbahn-Bundesamt (EBA)
Fahrgastrechte
Heinemannstraße 6
53175 Bonn
Webseite: www.eba.bund.de/fahrgastrechte

Den vollständigen Verordnungstext können Sie hier einsehen.