Allgemeine Geschäfts- und Beförderungsbedingungen (AGB)
für den Linienverkehr Freiburg – Flughafen Basel/Mulhouse – Freiburg
AGB im Überblick
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Bedingungen gelten für die Beförderung von Personen und deren Gepäck im Rahmen des genehmigten Linienverkehrs auf der Strecke Freiburg – Flughafen Basel/Mulhouse – Freiburg (Airportbuslinie). Betreiberin der Linie und Vertragspartnerin ist die Freiburger Reisedienst GmbH & Co. KG (im Folgenden „FRD“).
2. Fahrscheine, Vertragsschluss und Busbindung
- Gültigkeit: Es werden ausschließlich Einzelfahrscheine (einfache Fahrt oder Hin- und Rückfahrt) angeboten. Bei Hin- und Rückfahrscheinen muss die Rückfahrt innerhalb von 3 Monaten nach der Hinfahrt angetreten werden.
- Personenbezug und Ausweispflicht: Alle Fahrscheine sind namensgebunden (personenbezogen) und nicht auf andere Personen übertragbar. Jeder Fahrgast ist gesetzlich verpflichtet einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass) mitzuführen. Das Fahrpersonal ist berechtigt die Übereinstimmung von Ticket und Ausweis sowie das Vorhandensein gültiger Grenzübertrittspapiere vor Fahrtantritt zu kontrollieren. Wird einem Fahrgast die Mitfahrt wegen fehlender Dokumente verweigert oder durch Grenzbehörden untersagt, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Fahrpreises.
- Busbindung und flexible Nutzung aus Kulanz: Fahrscheine sind grundsätzlich an die gebuchte Fahrt (Datum und Uhrzeit) gebunden. Die FRD gestattet jedoch aus reiner Kulanz die Nutzung des Tickets für eine andere Fahrt auf der gebuchten Strecke am selben Kalendertag, sofern bei dieser abweichenden Fahrt ausreichend freie Sitzplätze vorhanden sind. Ein Rechtsanspruch auf diese flexible Nutzung, eine garantierte Beförderung oder einen Sitzplatz bei einer abweichenden Fahrt besteht ausdrücklich nicht. Vorrang haben stets die Fahrgäste, die regulär für die jeweilige Fahrt gebucht haben.
- Ersatz: Bei Verlust eines Fahrscheins besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Ersatz. Kann der Fahrgast jedoch zweifelsfrei nachweisen, dass der Fahrschein nicht missbräuchlich genutzt werden konnte, stellt die FRD gegen eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 € einen Ersatzfahrschein aus.
3. Erwerb, Zahlungsmittel und Zahlungsdienstleister
- Im Bus beim Fahrpersonal & am Firmensitz: Barzahlung (Banknoten bis maximal 100,00 €), EC-Karte oder Kreditkarte. Fremdwährungen werden nicht akzeptiert.
- Online (Website): Über unseren elektronischen Buchungsprozess (Kreditkarte, Sofortüberweisung, PayPal, Google Pay, Apple Pay).
- Zahlungsdienstleister: Die Abwicklung elektronischer Zahlungen (Kartenzahlung vor Ort sowie Online-Zahlungen) erfolgt über externe Dienstleister. Bei elekronischen Zahlungsmethoden gelten ergänzend die Nutzungs- und Datenschutzbedingungen des jeweiligen Zahlungsdienstleisters (z.B. PAYONE, S-Payment GmbH)
Rückbuchungen und Chargebacks: Löst der Fahrgast unberechtigt eine Rückbuchung (z. B. Kreditkarten-Chargeback, Rücklastschrift oder ungerechtfertigter Käuferschutzantrag) aus, hat er die der FRD dadurch entstehenden tatsächlichen Kosten (insbesondere die Rückläufergebühren der Zahlungsdienstleister) zu erstatten. Dem Fahrgast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der FRD kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
4. Widerrufsrecht und Stornierung
Für Verträge über die Beförderung von Personen zu einem spezifischen Termin oder Zeitraum besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht.
Die FRD räumt ihren Fahrgästen jedoch freiwillig die Möglichkeit ein, gekaufte Einzelfahrscheine unter folgenden Bedingungen zu stornieren:
- Bis 24 Stunden vor der planmäßigen Abfahrt: Eine Stornierung ist möglich. Der Fahrgast erhält nach seiner Wahl entweder einen Wertgutschein in Höhe des vollen Ticketpreises (einlösbar für zukünftige Fahrten der FRD) oder eine Erstattung des Fahrpreises auf das ursprüngliche Zahlungsmittel abzüglich einer Stornobearbeitungsgebühr von 5,00 € pro Ticket.
- Weniger als 24 Stunden vor Abfahrt oder bei Nichtantritt (No-Show): Eine Stornierung oder Erstattung des Fahrpreises ist ausgeschlossen. Der volle Fahrpreis bleibt geschuldet; das Ticket verfällt ersatzlos.
5. Gepäckbeförderung
- Freigepäck: Jeder Fahrgast kann unentgeltlich ein Stück Handgepäck (max. 50 x 30 x 25 cm, Unterbringung im Fahrgastraum, nicht auf Sitzplätzen) sowie einen Koffer im Kofferraum mitführen.
- Mehrgepäck: Weitere Gepäckstücke können gegen Aufpreis im Kofferraum transportiert werden, sofern ausreichend Platz vorhanden ist. Das Fahrpersonal behält sich das Recht vor, nicht angemeldetes Mehrgepäck aus Platzgründen abzulehnen.
- Beschriftung & Verpackung: Reisegepäck muss gut verschlossen, transportüblich verpackt und zur Identifizierung mit Name und Telefonnummer versehen sein. Für unverpackte zerbrechliche Gegenstände wird keine Haftung übernommen. Das Verladen des Gepäcks erfolgt durch das Fahrpersonal; der Fahrgast ist jedoch verpflichtet, sich vor Abfahrt zu vergewissern, dass sein Gepäck ordnungsgemäß verladen wurde, und dieses bei Ankunft umgehend wieder entgegenzunehmen.
6. Kinderwagen, Fahrräder und Tiere
- Kinderwagen: Gelten als reguläres Gepäckstück.
- Fahrräder und Sportgeräte: Die Mitnahme kostet den Kindertarif und ist nur nach vorheriger Absprache (min. 48 Stunden) und bei ausreichender Kapazität möglich.
- Tiere: Kleintiere in geschlossenen, geeigneten Transportboxen werden als Gepäckstück behandelt. Die Mitnahme größerer Hunde liegt im Ermessen des Fahrpersonals. Für sie ist ein Erwachsenen-Fahrschein zu lösen; es besteht zwingend Leinen- und Maulkorbpflicht. Blindenführhunde und Assistenzhunde werden stets kostenlos befördert.
7. Verhalten im Bus und Sicherheit
- Weisungsrecht und Verhaltensregeln: Den Anweisungen des Fahrpersonals ist stets Folge zu leisten. Im gesamten Bus gilt ein striktes Rauch- und Alkoholverbot. Fahrgäste, die den Betriebsablauf nachhaltig stören, Mitreisende belästigen oder stark alkoholisiert sind, können von der Beförderung ausgeschlossen werden.
- Anschnallpflicht: Sofern das Fahrzeug mit Sicherheitsgurten ausgestattet ist, gilt während der gesamten Fahrt die gesetzliche Anschnallpflicht.
- Verunreinigung und Beschädigung: Bei mutwilliger oder grob fahrlässiger Verunreinigung oder Beschädigung des Busses hat der Verursacher die tatsächlichen Reinigungs- bzw. Reparaturkosten sowie einen eventuell entstehenden Ausfallschaden zu tragen.
- Gefährliches Gepäck: Gepäckstücke, von denen eine Gefahr ausgeht (z.B. explosive Stoffe, Waffen), sind von der Beförderung ausgeschlossen. Das Fahrpersonal darf den Transport bei Nichteinhaltung verweigern.
- Alleinreisende Minderjährige: Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren dürfen nur in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson befördert werden. Für alleinreisende Jugendliche ab 14 Jahren übernimmt die FRD ausdrücklich keine Aufsichtspflicht vor, während oder nach der Beförderung.
8. Haftung der FRD
- Die FRD haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
- Für Leistungsstörungen, Fahrtausfälle oder Verspätungen, die durch höhere Gewalt (z.B. extreme Witterungsbedingungen, unvorhersehbare Straßensperrungen, Streiks) oder durch vom Fahrgast verschuldete Umstände entstehen, übernimmt die FRD keine Haftung. Ein Anspruch auf das Erreichen von Anschlussverbindungen (z.B. Flügen oder Zügen) besteht nicht. Der Fahrgast ist selbst dafür verantwortlich, eine Verbindung mit ausreichendem Zeitpuffer zu wählen.
- Handgepäck: Für den Verlust oder die Beschädigung von Handgepäck und Wertgegenständen, die der Fahrgast mit sich im Fahrgastraum führt, ist der Fahrgast selbst verantwortlich, es sei denn, der Schaden beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der FRD.
- Reisegepäck im Laderaum: Für Gepäckstücke, die im Laderaum (Kofferraum) des Busses transportiert werden, haftet die FRD nach den allgemeinen Haftungsregeln dieses Abschnitts. Der Fahrgast ist jedoch verpflichtet, Wertgegenstände (z.B. Bargeld, Schmuck, elektronische Geräte) sowie empfindliche oder zerbrechliche Gegenstände ausschließlich im Handgepäck mitzuführen. Die Haftung der FRD für solche Gegenstände im aufgegebenen Laderaumgepäck ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde von der FRD vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt.
9. Fundsachen
Zurückgelassene Gegenstände oder Fundsachen werden für maximal zwei Monate am Firmensitz aufbewahrt und können dort nach Eigentumsnachweis abgeholt werden. Für die Aufbewahrung kann eine Gebühr von 2,00 € pro angefangenem Tag erhoben werden. Ein Versand erfolgt ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung, auf Risiko und auf Kosten des Fahrgastes. Nach Ablauf der zweimonatigen Frist behält sich die FRD vor, die Gegenstände zu verwerten oder zu entsorgen. Für Fundsachen wird grundsätzlich keine Haftung übernommen.
10. Fahrgastrechte
Es gelten die Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 181/2011 über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr in der für Strecken unter 250 km gültigen Fassung. Weitere Informationen zu Ihren Rechten als Fahrgast finden Sie auf unserer Webseite unter dem entsprechenden Link zu den Fahrgastrechten.
11. Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.
Die Freiburger Reisedienst GmbH & Co. KG ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
12. Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
- Erfüllungsort ist der Sitz der FRD.
- Für Verträge mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist der ausschließliche Gerichtsstand der Sitz der FRD. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
(Stand: Mai 2026)
